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   BGH, 20.06.2017 - 1 StR 125/17   

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https://dejure.org/2017,27217
BGH, 20.06.2017 - 1 StR 125/17 (https://dejure.org/2017,27217)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2017 - 1 StR 125/17 (https://dejure.org/2017,27217)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 1 StR 125/17 (https://dejure.org/2017,27217)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 1 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Beihilfe (Gehilfenvorsatz: notwendige Konkretisierung); besondere gesetzliche Milderungsgründe (Gesamtwürdigung bei der Strafrahmenwahl)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    Art. 267 AEUV, § 265 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 29a Abs. 1 BtMG, § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum unerlaubten Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zum unerlaubten Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Beihilfe zum unerlaubten Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der besondere Strafrahmen für minder schwere Fälle - und der gesetzlich vertypte Milderungsgrund

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.2017 - 3 StR 430/16

    Beihilfe zum Betrug durch Anfertigung von Scheinrechnungen bei tatsächlichem

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 125/17
    Der Vorsatz des Gehilfen muss sich nicht auf alle Einzelheiten der Haupttat beziehen; er braucht lediglich auf deren wesentliche Merkmale oder Grundzüge gerichtet zu sein (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 3 StR 430/16, NStZ 2017, 274 f.).
  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16

    Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und gesetzlich

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 125/17
    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, Rn. 6 und vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, Rn. 6).
  • BGH, 07.03.2017 - 2 StR 567/16

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Strafbarkeit des Gehilfen); Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 125/17
    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, Rn. 6 und vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, Rn. 6).
  • BGH, 30.04.2015 - 1 StR 99/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Grundstoffen, die zur unerlaubten Herstellung von

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 125/17
    Dieses Urteil hat der Senat auf Revisionen von Mitangeklagten unter Erstreckung auf den Angeklagten nach Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens gemäß Art. 267 AEUV durch Beschluss vom 30. April 2015 (1 StR 99/14) aufgehoben.
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Hinsichtlich der Haupttat ist erforderlich, dass sich der Vorsatz auf eine in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierte Tat richtet, auch wenn er nicht alle Einzelheiten erfassen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 3 StR 430/16, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 20. Juni 2017 - 1 StR 125/17, juris Rn. 11).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Hinsichtlich der Haupttat ist erforderlich, dass sich der Vorsatz auf eine in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierte Tat richtet, auch wenn er nicht alle Einzelheiten erfassen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 07.02.2017 - StR 430/16 -, juris; BGH, Urteil vom 20.06.2017 - 1 StR 125/17 -, juris).
  • OLG Hamm, 30.04.2020 - 5 RVs 32/20

    Inbegriffsrüge; Beihilfe; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (BGH Urt. v. 20.6.2017 - 1 StR 125/17, BeckRS 2017, 119041, beck-online).
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